Diese Rechtsvorschriften gelten
Die Vereinten Nationen (UN) bringen eine ganze Reihe an Standardwerken heraus, die unser Miteinander auf der Erde regeln. Eines davon ist leuchtend orange gebunden: das Orange Book „UN-Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter“ (TDG – UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods), das seit Jahrzehnten alle zwei Jahre in überarbeiteter Fassung neu erscheint. Das Orange Book der UN ist die Basis für die meisten verkehrsträgerspezifischen Regelwerke und zwischenstaatlichen Abkommen zum Gefahrgut-Transport.
Für nationale und internationale Gefahrgut-Transporte in Europa gelten diese Rechtsvorschriften:
RID: Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises dangereuses. Das RID gilt in fast allen Staaten Europas und im asiatisch-afrikanischen Mittelmeerraum bis in den Mittleren Osten. Das RID bildet Anhang C des COTIF (Convention relative aux transports internationaux ferroviaires), herausgegeben von OTIF, der zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr mit Sitz in Bern.
ADR: Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road gilt in zur Zeit 54 Staaten, darunter der ganzen EU und in den EFTA-Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz. Zudem sind auch osteuropäische Staaten (wie Armenien, Georgien oder die Ukraine) und Länder aus Afrika (wie z.B. Marokko oder Uganda) dem Abkommen beigetreten.
ADN: Accord européen relatif au transport international de marchandises dangereuses par voide navigation interieure (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen), gilt in vielen EU- und EFTA-Staaten, aber z.B. auch in Moldawien, Russland und der Ukraine.
IMDG-Code: International Maritime Dangerous Goods-Code regelt den Transport gefährlicher Güter in der Seeschifffahrt weltweit, Herausgeber ist die IMO (International Maritime Organisation). Der IMDG-Code wird in über 170 Staaten weltweit angewendet.
Für die Beförderung gefährlicher Güter auf Ro/Ro-Schiffen auf der Ostsee gilt zudem das MoU Memorandum of Understanding.
Das EU-Recht schreibt den Mitgliedsstaaten die verbindliche Anwendung von RID, ADR und ADN vor. Durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) werden RID, ADR und ADN in deutsches Recht umgesetzt. Alle zwei Jahre zu den ungeraden Jahreszahlen werden RID und ADR aktualisiert – das heißt auch wieder zum 1. Januar 2023, mit einer halbjährigen Übergangszeit bis zum 30. Juni 2023, in der die alten UND die neuen Regelungen angewendet werden dürfen.
Für rein nationale Gefahrgut-Transporte aller Verkehrsträger gilt zudem das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter, kurz GGBefG/Gefahrgutbeförderungsgesetz. Das GGBefG definiert Beförderung nicht nur als Ortsveränderung, sondern zählt dazu auch die Übernahme und Anlieferung sowie den zwischenzeitlichen, transportbedingten Aufenthalt des Gefahrgutes im Verlauf der Beförderung.
Basierend auf den für Gefahrgüter weltweit geltenden neun Gefahrgutklassen enthalten die Regelwerke Vorschriften für den Gefahrgut-Transport, z. B. bezüglich zugelassener Mengen, Verpackungen, Kennzeichnungen, Zusammenladungen, notwendigen Fahrzeugausstattungen, erforderlichen Begleitdokumenten, Notfallmaßnahmen oder der Schulung von Transportbeteiligten.
„80 % unserer Intermodalverkehre sind grenzüberschreitend“, sagt Ullrich Lück, bei Kombiverkehr Leiter Gefahrgut- & Abfalltransporte sowie Gefahrgutbeauftragter, „wir sind daher international im Dialog, klare Rahmenbedingungen zu definieren. Diese geben wir in Beratung und Schulung direkt an unsere Kunden weiter.“
Ullrich Lück, Leiter Gefahrgut- & Abfalltransporte, Gefahrgutbeauftragter bei Kombiverkehr
Ullrich Lück ist Ihr Ansprechpartner für alle Aspekte von Gefahrgut- & Abfalltransporten im Kombinierten Verkehr. Er leitet seit vielen Jahren die Arbeitsgruppe Gefahrgut bei der Internationalen Vereinigung für den Kombinierten Verkehr Schiene-Straße UIRR in Brüssel. Zudem ist Ullrich Lück auch in den Arbeitsgruppen Gefahrgut der UIC (Union Internationale des Chemins de fer) und der OTIF (Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaire) intensiv mit an Bord. Mit seiner Erfahrung und seinem Wissen aus seiner mittlerweile mehr als 25 Jahren langen Tätigkeit als Gefahrgut-Spezialist schult er regelmäßig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Agenturen an den Terminals vor Ort sowie die Mitarbeitenden im eigenen Haus.
Weitere Informationen zu den Themen Gefahrgut und Abfall finden Sie auf unserer Webseite oder sprechen Sie Ullrich Lück direkt an. Er berät sie zu gesetzlichen Regelungen, zu Verpackung sowie Laufweg von Gefahrgut-Transporten und erläutert Ihnen Besonderheiten im Intermodalen Verkehr mit den Verkehrsträgern Lkw, Bahn und Schiff.
Ullrich Lück, Gefahrgutbeauftragter bei Kombiverkehr
Tel.: +49 40/74 05 19 60
E-Mail: ulueck@kombiverkehr-gefahrgut.de
Warum Gefahrgut die Schiene liebt? Finden Sie es hier heraus.
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